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Neue EU-Ökodesign-Richtlinien zu Lichtquellen - Ausnahmen für Veranstaltungsbranche

VPLT
Hannover, 04.10.2021 - Bei den neuen Vorgaben aus Brüssel geht es um die Energieeffizienz von Lichtquellen und Leuchtmitteln und die Pflicht, Produkte entsprechend zu kennzeichnen. Einige Leuchtmittel dürfen nicht mehr im gemeinsamen Binnenmarkt der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden. Der VPLT konnte hierbei viele Ausnahmen für die Veranstaltungsbranche durchsetzen. Für Halogenleuchtmittel hätte dies sonst zum Beispiel bedeutet, dass die Branche Millionen von funktionsfähigen Scheinwerfern nicht mehr hätte einsetzen können.

„Die politische Zielrichtung ist klar“, sagt Randell Greenlee, Bereichsleiter Wirtschaft & Internationales, beim VPLT. „Die EU will den Energieverbrauch senken und Käufer sollen sich informieren können, wie energieeffizient Produkte wirklich sind. Die Ökodesign-Verordnung ist Teil des Green Deals und ein gutes Beispiel für die zukünftige ordnungspolitische Arbeit der EU zum Thema Nachhaltigkeit.“

Wichtige Ausnahmen für die Veranstaltungswirtschaft:
Aufgrund der erfolgreichen Lobbyarbeit des VPLT in der European Entertainment Ecodesign Coalition dürfen auch nach dem 01. September 2021 weiterhin viele Halogen-Lichtquellen mit Sockeltypen, die speziell für die Szenenbeleuchtung in Filmstudios, Fernsehstudios und Fotostudios oder für die Bühnenbeleuchtung in Theatern, Diskotheken sowie bei Konzerten und sonstigen Unterhaltungsveranstaltungen ausgelegt und vermarktet werden, in Verkehr gebracht werden. „Im Bereich der Weißlichtquellen haben wir in Brüssel wichtige Parameter für unsere Branche aufgenommen. Außerdem konnten wir in der Verordnung einen Passus durchsetzen, der Ausnahmen für den Betrieb von vernetzten Lichtquellen (CLS) und vernetzten separaten Betriebsgeräten (CSCG), also die Steuerung von Scheinwerfern, garantiert.“ Ohne diese Interessenvertretung hätten seit September dieses Jahres für viele Scheinwerfertypen, die noch im Einsatz sind, keine passenden Leuchtmittel in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Ein Verbot wäre alles andere als nachhaltig gewesen. Die Unternehmen hätten sonst Millionen funktionierender Scheinwerfer aus dem Betrieb herausnehmen müssen. Ein weiteres Argument in den Verhandlungen: Dem erhöhten Energiebedarf der Leuchtmittel standen künstlerische Aspekte des Lichtdesigns und der eher minimale Bedarf im Gesamtkontext der Energienutzung gegenüber.

Kommende Herausforderungen:
Allerdings gelten diese Ausnahmen nur bis zum Inkrafttreten einer nachfolgenden Ökodesign-Verordnung, die die EU voraussichtlich im Jahr 2025 herausbringt. Momentan verhandelt der VPTL in Brüssel zur RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances / Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten). Viele Scheinwerfer setzen noch HMI- und HID-Leuchtmittel ein. Diese sollten ursprünglich wegen ihr Quecksilberbestandteile verboten werden. „Auch hier arbeiten wir an einer Ausnahmeregelung“, sagt Greenlee. „In den künftigen Verordnungen und Richtlinien zum Green Deal werden immer mehr Regulierungen für die Veranstaltungswirtschaft erfolgen. Nach der Corona-Krise wird die Veranstaltungswirtschaft diesen Herausforderungen begegnen müssen, in dem sie die marktregulierenden Maßnahmen mitgestaltet.

www.vplt.org


Tags: Veranstaltungsbranche, Veranstaltungswirtschaft, VPLT

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